Aktuell erschienene Studie
Kostentransparenz bei Basis- (Rürup-) Rentenversicherungen -
Eine empirische Analyse der Kosteninformationen in den Produktinformationsblättern und deren Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorgaben

Seit dem 1. Juli 2008 müssen Lebensversicherer ihren angehenden Kunden vor Vertragsschluss Informationen über bestimmte Kosten geben. Mit dieser Regelung wird bezweckt, dass sich Versicherungsnehmer rechtzeitig bevor sie sich zum Abschluss eines Versicherungsvertrages entscheiden über die Kosten des Vertrages informieren können. Die Transparenz soll dem Kunden eine selbstbestimmte Entscheidung beim Vertragsschluss ermöglichen.
In der empirischen Analyses wurden die Kostenangaben in den den Produktinformationsblättern der meisten der 50 umsatzstärksten Lebensversicherungsgesellschaften in Deutschland am Beispiel der Basis-(Rürup-) Rentenversicherungen untersucht und bestätigte die Befürchtungen: Die Angaben ermöglichen keinen Vergleich von Produkten anhand der Gesamtkosten. Für einen Vergleich fehlen wesentliche Kostenangaben. Auch eine Gesamtkostenkennzahl suchen Kunde und Vermittler fast immer vergeblich. Die derzeit gemachten und vorgeschriebenen Kostenangaben sind gänzlich ungeeignet, um das vom Gesetzgeber mit der VVG-InfoV verfolgte Ziel, Transparenz als Grundlage für den Vergleich von Produktkosten herzustellen, zu erreichen.
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