Glossar

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Direktanlagen (Aktien, Anleihen, u.a.):
Direktanlagen wie Aktien oder Anleihen sind grundsätzlich für die Altersvorsorge geeignet, erfordern aber eine aktive Beschäftigung des Kunden mit seinen Anlagen. Außerdem können regelmäßig keine laufenden Beiträge angespart werden. Diese Anlagen dürfen nur von Banken oder Vermögensverwaltern vermittelt werden.
 
Einmalige Abschlusskosten:
Lebensversicherer (teilweise auch Fondsanbieter) erheben regelmäßig Abschluss- und Vertriebskosten, die in den ersten fünf Versicherungsjahren gleichmäßig verteilt von den Beiträgen erhoben werden. Diese Kosten werden in einer Summe als Eurobetrag im Angebot ausgewiesen. Sie müssen in der illustrierten Ablaufleistung berücksichtigt sein. Einmalige Abschlusskosten bewirken, dass die Rückkaufswerte bei Kündigung niedriger sind als die eingezahlten Beiträge. Ist die Abschlusskostenforderung verzinst, müssen auch die Zinsen im ausgewiesenen Eurobetrag und in der Ablaufleistung berücksichtigt sein.
 
Garantiegebühr
Für die Gewährung einer Garantieleistung werden häufig separate Gebühren erhoben. In der Regel werden Sie in Prozent vom verwalteten Vermögen berechnet. In diesem Fall sind sie in der illustrierten Ablaufleistung nicht enthalten und müssen bei der Berechnung der Effektivkosten zusätzlich berücksichtigt werden.
 
Investmentfonds:
Investmentfonds erlauben eine Investition in verschiedene Direktanlagen über einen Kapitalanlagetopf, in den sehr viele Anleger investieren. Einzahlungen sind regelmäßig und in Form kleiner Beiträge möglich. Investmentfonds erlauben eine breite und damit risikosenkende Streuung der Anlagen. Dafür werden Gebühren erhoben, die je nach Fonds und Managementtyp unterschiedlich hoch sind. Sehr günstig sind in der Regel Indexfonds (ETF – Exchange Traded Funds), die ohne aktives Management einen bestimmten Index abbilden. Aktiv gemanagte Fonds versuchen häufig einen bestimmten Index zu schlagen, was – auch aufgrund der höheren Kosten – nicht immer gelingt. Investmentfonds eignen sich grundsätzlich sehr gut für die Altersvorsorge, auch für Kleinsparer.
 
Kosten auf die Kapitalanlage
:
Zusätzlich zu den beitragsbezogenen Kosten – Abschluss- und laufende Kosten – werden Kosten auf die Kapitalanlage erhoben. Dazu zählen Managementgebühren bei Investmentfonds und fundbezogene Kosten bei ausländischen Versicherungen. Diese Kosten auf die Kapitalanlage sind nicht in der illustrierten Modellrechnung enthalten. Sie müssen zusätzlich zu den beitragsbezogenen Kosten berücksichtigt werden. Bei klassischen deutschen Renten- und Lebensversicherungen fallen ebenfalls Aufwendungen für die Verwaltung der Kapitalanlagen an. Diese werden direkt vom Kapitalanlagenergebnis abgezogen und daher nicht ausgewiesen. Dies widerspricht der Forderung von Gesetzgeber und Gerichten nach einem transparenten Kostenausweis.
 
Kosten für Verwaltungsvorgänge:
Für Verwaltungsvorgänge, die während der Laufzeit eines Vertrages anfallen können, wie zum Beispiel die Bearbeitung von Rücklastschriften, Abtretungsanzeigen, die Ausstellung von Ersatzversicherungsscheinen werden häufig separate Gebühren erhoben. Diese sind nicht in der illustrierten Ablaufleistung berücksichtigt, da bei Vertragsschluss nicht feststeht, ob sie später anfallen oder nicht. Sie müssen aber seit dem 1. Juli 2008 als Eurobeträge ausdrücklich vereinbart werden.
 
Laufende Kosten:
Den Beiträgen werden laufend Kosten entnommen. Dazu zählen prozentuale Kosten, fixe Beträge (Stückkosten) und gegebenenfalls regelmäßig erhobene Abschlusskosten. Diese Kosten sind in Euro als Anteil vom Jahresbeitrag anzugeben und müssen außerdem in der illustrierten Ablaufleistung berücksichtigt sein. Kosten, die nicht in fixen Eurobeträgen angegeben werden können, sind unzulässig.
 
Rentenversicherungen:
Rentenversicherungen eignen sich sehr gut für die Altersvorsorge, da sie als einzige Produktgattung biometrische Risiken absichern und eine lebenslange Rente zahlen. Je nach Risikoneigung können Garantien gewählt werden oder auf diese zugunsten höherer Renditeaussicht verzichtet werden. Insbesondere von Seiten der Verbraucherschützer wird die Rentenversicherung teilweise kritisiert. Die Kritik ist nicht unberechtigt, hat aber weniger mit dem Konzept an sich zu tun, sondern ist auf zwei wesentliche Punkte zurückzuführen:

  • Viele Rentenversicherungen sind nicht transparent, sodass die Leistungen und Kosten nicht nachvollzogen werden können. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
  • In der Vergangenheit und bis heute werden Versicherungen teilweise nicht beraten, sondern aggressiv verkauft. Die Kunden werden nicht über die Vor- und Nachteile aufgeklärt, sondern erhalten über Vermittler im Freundes- und Verwandtenkreis und immer häufiger über den Bankschalter teure Produkte, die nicht auf die Wünsche und Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Um dem vorzubeugen, hilft die Auswahl eines guten Beraters. Hier finden Sie mehr dazu.

Die wichtigsten Begriffe stehen Ihnen hier noch einmal als pdf zur Verfügung.

Rückvergütungen:
Rückvergütungen (so genannte Kickbacks) werden aus der Managementgebühr von Investmentfonds an die Produktgesellschaft gezahlt . Nach einem Urteil zu Geldanlagen und geschlossenen Fonds müssen diese Kickbacks gegenüber dem Kunden offen gelegt werden. Wenn die Produktgesellschaft Teile dieser Rückvergütungen an die Kunden weiterleitet, erhöht sich die im Angebot illustrierte Ablaufleistung künstlich. Denn diese erhöhte illustrierte Ablaufleistung wird über die Managementgebühren, die nicht in der Ablaufleistung enthalten sind, finanziert. Der Kunde, der nur die illustrierte Ablaufleistung betrachtet, geht von einer höheren Ablaufleistung aus, als er tatsächlich erhalten wird. Entscheidend sind also nicht die Höhe der illustrierten Ablaufleistung, sondern die Effektivkosten.

Stornogebühren:
Im Falle einer vorzeitigen Kündigung einer Renten- oder Lebensversicherung werden häufig Stornogebühren erhoben. Diese müssen bei Vertragsschluss vereinbart werden, der Höhe nach angemessen und beziffert sein. Umstritten ist, ob eine Angabe als Eurobetrag erfolgen muss oder ob eine einfach zu berechnende Prozentangabe genügt. Verboten ist, noch nicht getilgte Abschlusskosten über eine Stornogebühr zu erheben. Stornogebühren sind in den illustrierten Rückkaufswerten bereits berücksichtigt.
 
Total Expense Ratio:
Die Total Expense Ratio (TER) weist den Gesamtbetrag der Kosten eines Investmentfonds als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens aus. In die TER finden nicht sämtliche Kostenpositionen Eingang, die zu Lasten des Fondsvermögens entnommen wurden. Insbesondere fehlen Transaktionskosten. Sonderfälle: Sofern dem Sondervermögen erfolgsabhängige Vergütungen (performance fees) in Rechnung gestellt worden sind, so werden diese – ebenfalls als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens – in direktem Zusammenhang mit der TER gesondert ausgewiesen. Hoheitlich erhobene Steuern, die sich auf Wertpapiere des Fonds beziehen, sind keine Kosten und bleiben unberücksichtigt. Steuern, die sich auf den Fonds selbst beziehen (zum Beispiel in Luxemburg: taxe d’abonnement), sind dagegen Bestandteil der TER. Sollzinsen, die der Fonds zu entrichten hat, gelten nicht als Kosten im Sinne dieser Vorschrift; es handelt sich um negative Zinseinnahmen. Für Kosten, die im Zusammenhang mit unmittelbaren Anlagen in Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten angefallen sind, gelten abweichende Grundsätze. Eine Differenzierung zwischen Fonds mit und ohne Ausgabeaufschlag erfolgt nicht. Die Kapitalanlagegesellschaft kann bei Fonds ohne Ausgabeaufschlag darauf hinweisen, dass ein Ausgabeaufschlag nicht erhoben wird und die Vertriebskosten aus der Verwaltungsvergütung entnommen werden.
 
Transaktionskosten:
Gebühren, die beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren anfallen, auch innerhalb eines Investmentfonds.
 
Treuegutschriften:
Treuegutschriften werden dem Kunden zu bestimmten Zeitpunkten als Belohnung für das Durchhalten des Vertrages erteilt. Sie werden in der Regel aus der Managementgebühr von Investmentfonds bzw. aus den Kosten auf die Kapitalanlage finanziert, die nicht in der Ablaufleistung enthalten sind. Die Folge von Treuegutschriften sind reduzierte Rückkaufwerte bei Kündigung des Vertrages. Damit wirken Treuegutschriften bei Kündigung wie eine Stornogebühr. Daher ist nicht die Höhe der ausgewiesenen Ablaufleistung oder Rückkaufwerte entscheidend, sondern die Effektivkosten.
 
Überschussbeteiligung:

Bei Renten- und Lebensversicherungen können Überschüsse gewährt werden. Überschüsse (Kapitalerträge, Risiko- oder Kostenüberschüsse) sind häufig in der illustrierten Ablaufleistung enthalten. Die Überschüsse können sich künftig verändern. Damit kann auch die tatsächliche Ablaufleistung niedriger oder höher ausfallen als die illustrierte.
 

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