Transparenzratings

Das ITA prüft Altersvorsorgeprodukte auf ihre Transparenz.

Wozu ein Transparenzrating?

Es ist ein rechtliches Gebot, Bedingungen transparent zu gestalten. Produktunterlagen insbesondere Bedingungen sind klar und für den Durchschnittsverbraucher verständlich zu formulieren. Hinter dem Transparenzgebot steht der Gedanke, dass der Verbraucher selbst eine informierte Entscheidung treffen können soll. Dieser Gedanke wird jedoch viel zu wenig berücksichtigt. Die heute am Markt zu findenden Bedingungen lassen sich in der Regel schwer lesen und verstehen.

Viele Bedingungen bauen hinsichtlich der Verständlichkeit  im Kern immer noch auf den alten Musterbedingungen vor 1994 auf, die von der Aufsichtsbehörde vorab genehmigt werden mussten. Heute steht allerdings die zivilgerichtliche Kontrolle im Vordergrund. Diese Kontrolle hat gerade in den letzten Jahren dazu geführt, dass wichtige Vertragsklauseln wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot aufgehoben wurden.

Mit dem ITA-Transparenzrating soll im Interesse der Verbraucher und Vermittler ein Wettbewerb ausgelöst werden, der zu mehr Transparenz und Verständlichkeit von Produktunterlagen führt. Insbesondere können Verbraucher die unterschiedlichen Lebensversicherungsprodukte so miteinander vergleichen. Laut einer repräsentativen Umfrage des Kölner Markforschungs- und Beratungsinstituts psychonomics im Juni 2008 beeinflussen Tests und Gütesiegel bei jedem vierten Versicherungsnehmer die Kaufentscheidung.

Das Transparenzrating führt das ITA durch. Den qualitativen Teil erarbeitet das ITA gemeinsam mit Prof. Dr. Günther Zimmermann.

 

Auf welche Unterlagen bezieht sich ein Transparenzrating?

Zu jedem Produkt gibt es eine Vielzahl von Produktunterlagen: Broschüren, Produktinformationsblatt, Bedingungen etc.

Das ITA hat für jedes dieser Unterlagen einen eigenen Kriterienkatalog, um die Bewertung innerhalb des Ratings durchzuführen. Jede Unterlageneinheit werden maximal 100 Punkte vergeben.

 

Welche Kriterien werden angelegt?

Die Kriterien sind angepasst an die Produktunterlagen. Nachfolgend zum Beispiel für Produktinformationsblatt und Bedingungen.

Kriterien zum Produktinformationsblatt:

Die Bewertung des PIB wird in zwei Bereiche mit jeweils folgenden Kriterien unterteilt:

  • Allgemeine Bewertung des Produktinformationsblatts (50%)

              zum Beispiel:
            - Inhaltliche Richtigkeit
            - Übersichtlichkeit
            - Verständlichkeit
            - Knappheit

 

  • Besondere Bewertung des Produktinformationsblatts (50%)

               zum Beispiel:
            - Inhaltliche Richtigkeit
            - Übersichtlichkeit
            - Verständlichkeit
            - Knappheit

 

Kriterien zu Bedingungen:

Auch die Bewertung der Bedingungen gliedert sich in zwei Bereiche:

  • Quantitative Bewertung der Bedingungen (50%)

               zum Beispiel:
            - verschiedene Verständlichkeitsindizes (z.B. Amstad)
            - Länge der Sätze und Wörtern
            - Menge an Passivkonstruktionen

  • Qualitative Bewertung der Bedingungen (50%), z.B.

              zum Beispiel:
            - Wortschatz
            - Textstruktur
            - Layout

 

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Geprüfte Produkte

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Zu den Personen

Die Qualität der Transparenzratings sichern Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski und Dr. Mark Ortmann.

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Leistungen

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Das ITA

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